Was ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was bleibt gleich? Zum 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Der Gesetzgeber hat hierzu die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im neuen § 26 BDSG zusammengefasst. Das Seminar „Beschäftigtendatenschutz“ im HAUS DER UNTERNEHMER behandelt umfassend alle Fragen zum aktuellen Arbeitnehmerdatenschutz. Anhand von Beispielen aus der jüngeren Rechtsprechung werden die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung und Rechtsprechung dargestellt. Zudem können Geschäftsführer, Personalleiter, Betriebsräte sowie Datenschutzbeauftragte über erste Erfahrungen aus der Praxis berichten.
Das kostenpflichtige Seminar findet am Dienstag, 13. November 2018, von 14 bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER statt. Für weitere Informationen gehen sie auf die Seminarbeschreibung (R382018); Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt bei der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH, Tel. 0203 6082-204.