Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

Datum:  - 
Seminar-Nummer: S022023
Ort:HAUS DER UNTERNEHMER, Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg
Preis: 560,-/470,-*
Zielgruppe: Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater.
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Alle aktuellen Änderungen ab 1.10.2022 + Mindestlohnproblematik

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten ab 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (ab 1.10.2022/12 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unter- nehmen. Ab 1.10.202 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 1.600 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxi viele neue folgenschwere  Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

  • Grundlagen / Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte
    Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeit- problematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.
  • Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021
  • Neue Meldevorschriften seit 01.01.2022
  • Neue Minijob und Midijobgrenze (520 Euro / 1.600 Euro) ab 1.10.2022
  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
    Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.
  • Grundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone (Entgelt über 520 € bis 1.600 € monatlich ab 01.10.2022) Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.
  • Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Energiepauschale (EPP) 300 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen; Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.

Referenten

Thomas Leibrecht

Inhaber, Leibrecht Consulting, München

Thomas Leibrecht war in einem Münchner Verlag tätig und nach mehrjähriger Berufserfahrung als Consultant in einer Unternehmensberatung leitete er den Vertrieb in einem Unternehmen der Baunebenbranche. Seit 1993 ist Thomas Leibrecht selbständiger Trainer und Unternehmensberater im gesamten Bundesgebiet. Seine Schwerpunkte liegen im Personalwesen und Steuerrecht. Er ist Autor von Fachbüchern.

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Ansprechpartner

Heike Schulte ter Hardt

Referentin berufliche Bildung und Qualifikation