Online: „Phantomlohn“ in der Entgeltabrechnung

Datum:  - 
Seminar-Nummer: S0320240
Ort:Büro oder Homeoffice
Preis: 290,-/260,-*
Zielgruppe: Personalleiter, Personalreferenten, Mitarbeiter aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuerberater, Mitarbeiter aus Steuerkanzleien, alle die mit dem Fachgebiet betraut sind.
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Vermeiden Sie Nachzahlungen!

Haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Lohn (Arbeitsentgelt), der vom Arbeitgeber nicht abgerechnet und ausgezahlt wurde, so können die Betriebsprüfer der DRV bei einer Betriebsprüfung dies als sozialversicherungsrechtlichen Phantomlohn feststellen. Bei der Betriebsprüfung der DRV wird nicht nur auf die richtige Bewertung der gezahlten Lohnbestandteile geachtet. Auf die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem rechtlich zustehenden Lohn müssen daher ebenfalls Beiträge zur SV gezahlt werden. In diesem Fall müssen Arbeitgeber die zu wenig abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Bei den Vorschriften zum Urlaubsentgelt oder der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen ist der Phantomlohn ein wichtiges Thema. Im Rahmen dieses Kompaktseminars blicken wir auf die Regelungen im Sozialversicherungsrecht und sein Entstehungsprinzip für das beitragspflichtige Entgelt.

Phantomlohn in der Entgeltabrechnung

  • Grundsätzliches zum Phantomlohn (Definition)
  • Arbeitsentgelt nach dem Sozialversicherungsrecht
  • Entstehungsprinzip
  • Zuflussprinzip
  • Rechtsansprüche  auf Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin 
  • Bedeutung des Phantomlohns in der Sozialversicherung
  • Bedeutung des Phantomlohns in der Entgeltabrechnung
  • Anspruchsgrundlage in der SV § 22 SGB IV (Sozialgesetzbuch)
  • Beitrags- und versicherungsrechtlichen Folgen durch Phantomlohn vorbeugen (z.B. Minijobber)   
    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    • Urlaubsentgelt / Feiertagsentgelt
  • Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung

Phantomlohn bei Verstoß gegen Mindestlohn

  • Mindestlohnanspruch je Arbeitsstunde (Arbeitszeit)
  • Erfüllung des Mindestlohnanspruchs
  • Entgeltbestandteile, die auf den Mindestlohn angerechnet werden können
  • Entgeltbestandteile, die nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden können

 

Voraussetzung zur Teilnahme am Online-Seminar

Sie benötigen einen PC oder ein Laptop mit Internetzugang, Kamera und Lautsprecher. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung durch den Veranstalter, die Haus der Unternehmer GmbH. Wir schicken den link an die EMail-Adresse, die uns vorliegt. Bitte lassen Sie uns frühzeitig wissen, wenn Sie eine andere EMail-Adresse wünschen. Bitte wählen Sie sich einige Minuten vor dem Start des Seminares ein.

Referenten

Bernd Dondrup

Krankenkassen-Betriebswirt und Qualitätsmanager, Bochum

Bernd Dondrup ist als ehemaliger Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse ein ausgewiesener Kenner des Sozialversicherungsrechts. Seit über 30 Jahren ist er als Referent für Unternehmen, verschiedene Bildungseinrichtungen und Verlage aktiv. Sein Schwerpunkt bildet das gesamte Sozialversicherungsrecht und weitere Themen, wie demografische Entwicklungen, Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und betriebliche Altersversorgung.

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Ansprechpartner

Heike Schulte ter Hardt

Referentin berufliche Bildung und Qualifikation