Haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Lohn (Arbeitsentgelt), der vom Arbeitgeber nicht abgerechnet und ausgezahlt wurde, so können die Betriebsprüfer der DRV bei einer Betriebsprüfung dies als sozialversicherungsrechtlichen Phantomlohn feststellen. Bei der Betriebsprüfung der DRV wird nicht nur auf die richtige Bewertung der gezahlten Lohnbestandteile geachtet. Auf die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem rechtlich zustehenden Lohn müssen daher ebenfalls Beiträge zur SV gezahlt werden. In diesem Fall müssen Arbeitgeber die zu wenig abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Bei den Vorschriften zum Urlaubsentgelt oder der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen ist der Phantomlohn ein wichtiges Thema. Im Rahmen dieses Kompaktseminars blicken wir auf die Regelungen im Sozialversicherungsrecht und sein Entstehungsprinzip für das beitragspflichtige Entgelt.
Phantomlohn in der Entgeltabrechnung
- Grundsätzliches zum Phantomlohn (Definition)
- Arbeitsentgelt nach dem Sozialversicherungsrecht
- Entstehungsprinzip
- Zuflussprinzip
- Rechtsansprüche auf Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin
- Bedeutung des Phantomlohns in der Sozialversicherung
- Bedeutung des Phantomlohns in der Entgeltabrechnung
- Anspruchsgrundlage in der SV § 22 SGB IV (Sozialgesetzbuch)
- Beitrags- und versicherungsrechtlichen Folgen durch Phantomlohn vorbeugen (z.B. Minijobber)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsentgelt / Feiertagsentgelt
- Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Phantomlohn bei Verstoß gegen Mindestlohn
- Mindestlohnanspruch je Arbeitsstunde (Arbeitszeit)
- Erfüllung des Mindestlohnanspruchs
- Entgeltbestandteile, die auf den Mindestlohn angerechnet werden können
- Entgeltbestandteile, die nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden können
Voraussetzung zur Teilnahme am Online-Seminar
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