Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Datum:  - 
Seminar-Nummer: R112024
Ort:HAUS DER UNTERNEHMER, Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg
Preis: 490,-/420,-*
Zielgruppe: Unternehmer, Geschäftsführer, Personalleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter mit Führungsverantwortung
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Gesetzliche Rahmenbedingungen und Entgeltfortzahlung

In der Praxis entstehen immer wieder Fragestellungen, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung erteilt wird, und welche Möglichkeiten einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der Zweifel am „gelben Schein“ hat. Im Rahmen dieses Seminars werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dargestellt. Weiterhin wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen erfolgversprechend eine Überprüfung einer attestierten Arbeitsunfähigkeit erfolgen kann. Diese Fragestellungen werden aus juristischer und medizinischer Sicht behandelt.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere:
    • Beginn und Dauer der Entgeltfortzahlung
    • Auswirkungen einer „Fortsetzungserkrankung“
    • Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    • Kurzer Exkurs zum „neuen gelben Schein“ – der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    • Rechtsprechung zu Problemfällen bei attestierter Arbeitsunfähigkeit
  • Überprüfungsmöglichkeiten durch Einschalten des Medizinischen Dienstes, insbesondere:
    • Wie kann der MDK eingeschaltet werden?
    • In welchen Fällen sind Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erlaubt?
    • Wie sieht das Überprüfungsverfahren des MDK aus?

Referenten

Mara Meyer

Rechtsanwältin, unternehmer nrw, Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf

Frau Meyer absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Augsburg mit anschließendem Referendariat in Wuppertal. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2021 bei unternehmer nrw, Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V., in Düsseldorf als juristische Referentin für Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt. Zuvor war sie mehrere Jahre bei regionalen Arbeitgeberverbänden tätig und dort mit der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Arbeits- und Sozialrecht befasst. Frau Meyer hält regelmäßig Seminare zu sozialversicherungsrechtlichen Themenfeldern.

Dr. med. Sabine Schellert

Ärztin, Verbundleiterin beim Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MD) Nordrhein

Frau Dr. Schellert studierte Humanmedizin an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms- Universität in Bonn und ist Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Sozialmedizin. Seit 2005 ist sie beim Medizinischen Dienst Nordrhein tätig und leitet seit 2012 den Verbund Süd mit den Standorten Köln und Bonn.

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Ansprechpartner

Heike Schulte ter Hardt

Referentin berufliche Bildung und Qualifikation