Sachzuwendungen spielen in vielen Unternehmen eine immer wichtigere Rolle, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn zusätzliche Anreize bieten zu können. Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellen Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen dar. Dies trifft jedoch nicht auf alle Arten von Sachzuwendungen zu. Welche Besonderheiten gelten, wann die lohnsteuerlichen Werte für die Umsatzsteuer zu übernehmen sind (und wann nicht) sowie ob und in welcher Höhe die dem Arbeitgeber entstandenen Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
In diesem Seminar werden Sie über die Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Sachbezugsgewährung an Arbeitnehmer informiert und gewinnen so Sicherheit bei der Umsetzung im Unternehmen.
Pauschale Ermittlung der Lohnsteuer bei Sachzuwendungen
- Gem. § 40 EStG, z. B. bei Mahlzeiten im Betrieb, KFZ-Gestellung
- Gem. § 37 b EStG
Die Bewertung von Sachzuwendungen für lohnsteuerliche Zwecke
- Ansatz des ortsüblichen Wertes
- 44 € - Freigrenze
- Ansatz von Sachbezugswerten bei Mahlzeitengestellung
- Essenmarken, Restaurantschecks
- Bewertung der KFZ-Gestellung
- Fahrtenbuchmethode/1 %-Methode
- Besonderheiten bei E-Autos
- Neue Regelungen betr. Nutzungsvergütungen - Gestellung von Dienstfahrrädern
- Bewertung von Personalrabatten/Rabattfreibetrag
Einzelfälle
- Warengutscheine
- Jobticket
- Smartphone, Iphone, Tabletts, PC
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Betriebsveranstaltungen
- Begriff
- Ermittlung der maßgeblichen Kosten
- 110 € - Freibetrag - Incentives
- Gemischt veranlasste Veranstaltungen
- Aufteilung der entstandenen Kosten
- Steuerliche Beurteilung der anteiligen Aufwendungen
Nicht lohnsteuerbare Zuwendungen des Arbeitgebers
- Aktuelle Rechtsprechung zum Aufwand im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers
Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
- Lohnsteuerliche Beurteilung grundsätzlich maßgebend
- Vorsteuerabzug nicht immer zulässig
- Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben