Eigentlich weiß jeder: die Maschinenrichtlinie ist Pflicht für den Maschinen- und Anlagenbau, aber auch für Unternehmen, die eigene Betriebsmittel bauen oder vorhandene Betriebsmittel modernisieren oder umrüsten. In der Realität fehlt oft die Zeit oder das Knowhow für die Umsetzung der Richtlinien. Kommt es zu einem Unfall, drohen neben dem menschlichen Schaden auch rechtliche und oftmals sogar imageschädigende Folgen.
In diesem Seminar wird Ihnen das Grundwissen vermittelt, die Anforderungen, die sich aus der Maschinenrichtlinie und daraus resultierender sicherheitsrelevanter Normen ergeben, zu verstehen und
umzusetzen. Wir stellen Ihnen den rechtlichen Rahmen vor, klären Sie über die wesentlichen Begrifflichkeiten auf und geben Ihnen die Werkzeuge an die Hand, die Sie zum Erstellen einer Risikobeurteilung und zur Ableitung geeigneter Maßnahmen benötigen. Auch die immer wieder auftauchenden und zu Problemen führenden Begrifflichkeiten „Altmaschinen“, „Gesamtheit von Maschinen“ und „Wesentliche Veränderung“ werden in diesem Modul besprochen und mit Beispielen vertieft. Sie erhalten ebenso die Chance von eigenen Erfahrungen und Problemstellungen zu berichten.
Inhalte
Europäische Richtlinien, nationale Gesetze, Normen
- Risikobeurteilung
- Risikominderung in der 3-Stufen-Methode
- Prüfung, Validierung und Inverkehrbringen der Maschine
- Verantwortung des Betreibers
- Umgang mit Altmaschinen
- Gesamtheit von Maschinen