Das Hinweisgeberschutzgesetz

Datum:  - 
Seminar-Nummer: R272023
Ort:HAUS DER UNTERNEHMER, Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg
Preis: 540,-/450,-*
Zielgruppe: Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter, die mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes beauftragt sind.
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Umsetzung der internen Meldestelle im Betrieb

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 02.07.2023. Es adressiert an alle Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitende diverse Pflichten. Unter anderem ist eine interne Meldestelle zu implementieren, an die sich Hinweisgeber melden können.

Dieses Seminar schult die in Ihrem Unternehmen für die Besetzung der internen Meldestelle vorgesehenen Mitarbeitenden zu den rechtlichen Anforderungen und gibt Tipps, wie man diese praktisch umsetzen kann.

Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

  • Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Anwendungsbereiche und Pflichten.

Aufbau und Organisation interner Meldestellen

  • Planung und Implementierung einer internen Meldestelle.
  • Einsatz von eigenem Personal oder Dienstleister.
  • Struktureller Aufbau, Zuständigkeiten und Kommunikationskanäle.
  • Anforderungen an Berichtswege.

Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots

  • Inhalt und Umfang des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots.
  • Maßnahmen zur Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots.
  • Umgang mit geschützten Informationen.
  • Schulungsmaßnahmen der Mitarbeitenden.

Fallbearbeitung in Theorie und Praxis

  • Formale Vorgaben für die Fallbearbeitung.
  • Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Meldungen.
  • Umgang mit hinweisgebenden Personen.
  • Dokumentations- und Löschpflichten.
  • Anforderungen an die Hinweisbearbeitung.
  • Darstellung möglicher Folgemaßnahmen.

Fallbeispiele und Best Practices

Praktische Fallsimulation anhand eines digitalen Hinweisgebersystems mit Live-Bearbeitung

Referenten

Heiko Schöning

LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDDcert. EU), SDS Rechtsanwälte Sander Schöning PartG mbB, Duisburg

Heiko Schöning praktiziert seit vielen Jahren überwiegend in der Querschnittsmaterie des Informationstechnologierechts. Er hat an der Entwicklung einer Software zur Abbildung eines Meldekanals für interne Meldestellen nach dem HinSchG mitgewirkt. Er ist Autor von Beiträgen und regelmäßig Dozent zu Bereichen des IT- und Datenschutzrechts. Seine gemeinsam mit Stefan Sander geführte Kanzlei SDS Rechtsanwalte wurde bereits mehrfach im Bereich des IT-Rechts ausgezeichnet.

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Ansprechpartner

Heike Schulte ter Hardt

Referentin berufliche Bildung und Qualifikation