Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 02.07.2023. Es adressiert an alle Beschäftigungsgeber ab 50 Mitarbeitende diverse Pflichten. Unter anderem ist eine interne Meldestelle zu implementieren, an die sich Hinweisgeber melden können.
Dieses Seminar schult die in Ihrem Unternehmen für die Besetzung der internen Meldestelle vorgesehenen Mitarbeitenden zu den rechtlichen Anforderungen und gibt Tipps, wie man diese praktisch umsetzen kann.
Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen.
- Anwendungsbereiche und Pflichten.
Aufbau und Organisation interner Meldestellen
- Planung und Implementierung einer internen Meldestelle.
- Einsatz von eigenem Personal oder Dienstleister.
- Struktureller Aufbau, Zuständigkeiten und Kommunikationskanäle.
- Anforderungen an Berichtswege.
Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots
- Inhalt und Umfang des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots.
- Maßnahmen zur Umsetzung des Vertraulichkeitsgebots.
- Umgang mit geschützten Informationen.
- Schulungsmaßnahmen der Mitarbeitenden.
Fallbearbeitung in Theorie und Praxis
- Formale Vorgaben für die Fallbearbeitung.
- Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Meldungen.
- Umgang mit hinweisgebenden Personen.
- Dokumentations- und Löschpflichten.
- Anforderungen an die Hinweisbearbeitung.
- Darstellung möglicher Folgemaßnahmen.
Fallbeispiele und Best Practices
Praktische Fallsimulation anhand eines digitalen Hinweisgebersystems mit Live-Bearbeitung