Das Einlenken der Finanzverwaltung auf die regelmäßige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verändert erneut die Situation der Dienstwagenbesteuerung bei der 1%-Methode. Da sich durch vertragliche Gestaltung eine Reihe von steuerrechtlichen Problemsituationen vermeiden lassen, ist es insbesondere auf Entscheidungsträgerebene unerlässlich, die neue Situation adäquat beurteilen zu können. Bei einem Seminar im HAUS DER UNTERNEHMER erläutert der Referent Thomas Leibrecht Grundsätzliches der Dienstwagenversteuerung und wichtige Aspekte zum Fahrtenbuch. Neben den steuerrechtlichen geht es auch um die betriebswirtschaftlichen Aspekte wie etwa Kosteneinsparungspotenzial Fuhrpark, Verwaltungskosten, Gehaltsumwandlung oder Bruttolohnerhöhung oder Kfz-Nutzungsüberlassungsvertrag. Angesprochen werden Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen und Mitarbeiter in der Buchhaltung.
Das kostenpflichtige Seminar findet am Donnerstag, 27. Juni 2013, von 9 bis 17 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg statt. Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204.