Die Gesetze und Richtlinien des deutschen Gesellschaftsrechts sind vielfältig; um sie einzuhalten, bedarf es ständiger Überwachung und rechtlicher Beratung. Sowohl Großkonzerne als auch der Mittelstand sind gezwungen, sich in Sachen „Compliance“ – der Begriff ist im betriebswirtschaftlichen Sinne mit „Regelüberwachung“ zu übersetzen – zu organisieren. Prof. Dr. Holger Linderhaus von Linderhaus Stabreit Langen in Düsseldorf ist Referent eines Seminars am Dienstag, 5. April 2011, von 14 bis 18 Uhr im HAUS DER UNTERNEHMER. Der Rechtsanwalt gibt eine erste Anleitung zum Umgang mit Compliance und macht praktische Vorschläge, wie ein Compliance-System im Unternehmen eingeführt werden kann.
Das Seminar ist kostenpflichtig und richtet sich an Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und Personalführungskräfte. Weitere Informationen hier. Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt, Tel. 0203 6082-204.